Wettkampfregeln „Barkser Dielenkuppeln“
Stand 17.04.2015
Persönliche Schutzausrüstung:
- Feuerwehrstiefel nach DIN
- Feuerwehreinsatzhose nach DIN
- Feuerwehrlederhandschuhe mit Stulpen nach DIN
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz nach DIN Regeln: Die FwDv 3 ist einzuhalten!
- Ausrüstung (TS, Saugschläuche, Saugkorb, Leinen) wird vom Ausrichter gestellt
- Jede Gruppe besteht aus 5 Personen (WT, ST , MA)
- Vor jedem Start darf beliebig innerhalb der Gruppe getauscht werden
- Die Kuppelrichtung ist von der Wasserentnahmestelle zur TS
- Halbschläge im oberen Drittel am Saugschlauch in Richtung TS und dürfen max. eine Handbreit durchhänge
- Die Ventilleine muss angebracht werden
- Der Mastwurf mit Halbschlag oder Spierenstich muss korrekt ausgeführt werden
- Eine Schlinge des Mastwurfs über dem Saugkorb und eine Schlinge des Mastwurfs über die Saugschlauchkupplung
- Die Leinen dürfen die eigene Bahn nicht verlassen
- Der Saugkorb liegt vor dem 1. Saugschlauch auf der Erde
- Auch die Saugschläuche dürfen voreinander auf die Erde gelegt werden
- Es gibt ein gemeinsames Startsignal und gestoppt wird, wenn die Saugleitung zu Wasser gebracht ist (Turnmatte)
- Die Gruppen müssen raustreten, sowie Rückwärts gehen ist untersagt!
- Die Befehle „Saugleitung hoch“, „Saugleitung zu Wasser“ durch den WTF und „fertig“ durch den Maschinisten sind erforderlich
- Beim Kuppeln dürfen die Saugschläuche keine Bodenberührung haben
- Der Maschinist darf erst nach dem Befehl „Saugleitung Hoch“ seine Kupplung in die Hand nehmen
- Er muss die Leinen nicht an der TS befestigen
- Es Starten immer 2 Gruppen gleichzeitig
Fehlerbeschreibung | Strafsekunden |
Nicht rausgetreten/ Rückwerts gegangen | 5 je Kupplung und Mann |
Offenes Kupplungspaar | 20 je Fall |
Vorgekuppelt | 10 je Fall |
„Saugleitung hoch“ zu früh oder nicht gegeben | 10 |
Ventilleine nicht angebracht | 10 |
Mastwurf/ Spierenstich nicht gemacht | 20 |
Mastwurf / Spierenstich falsch gemacht | 5 |
Halbschläge nicht gemacht | 10 je Fall |
Halbschläge falsch gemacht | 5 je Fall |
Saugleitung vor „Saugleitung“ zu Wasser gebracht | 10 |
Bodenberührung beim Kuppeln | 5 je Fall |
Leinen dürfen die eigene Bahn nicht verlassen | 5 je Leine |
Bei Saugleitung zu Wasser darf keiner im Wasser stehen | Je 5 |
Kuppelrichtung nicht eingehalten | 20 |
Saugkorb darf erst im Wasser liegen nach Kommando Saugleitung zu Wasser | 5 |
Die FVDV 3 nicht eingehalten | 30 je Fall |